ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Das womöglich beste Quiz der Welt!
Stand: November 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen „Das womöglich beste Quiz der Welt!“ – nachfolgend „Auftragnehmer“ – und seinen Auftraggebern über die Durchführung von Quizshows, Quizveranstaltungen und damit verbundenen Dienstleistungen.
Die AGB gelten unabhängig davon, ob der Auftraggeber eine Privatperson, ein Unternehmen, ein Verein, eine öffentliche Einrichtung oder eine sonstige Organisation ist.
Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wurde.
Individuelle Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Der Auftragnehmer bietet individuell zusammengestellte und moderierte Quizshows für unterschiedliche Anlässe an.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der individuellen Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.
Die Leistungen können insbesondere folgende Bestandteile umfassen:
Konzeption und individuelle Vorbereitung der Quizshow
Erstellung und Zusammenstellung von Quizfragen und Spielrunden
Moderation der Veranstaltung
Bereitstellung und Bedienung der vereinbarten technischen Ausstattung
Durchführung der vereinbarten Quizshow
An- und Abfahrt zum Veranstaltungsort
Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der gegenseitigen Abstimmung.
Der Auftragnehmer schuldet die Durchführung der vereinbarten Veranstaltung, nicht jedoch einen bestimmten Unterhaltungs-, Wettbewerbserfolg oder ein bestimmtes Ergebnis der Teilnehmer.
§ 3 Vertragsschluss und Buchung
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Eine Buchungsanfrage des Auftraggebers stellt zunächst ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
Der Vertrag kommt durch die ausdrückliche Buchungsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Diese kann schriftlich oder in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen.
Im Rahmen der Buchung werden insbesondere der Veranstaltungstermin, der Veranstaltungsort, der vereinbarte Leistungsumfang sowie die Vergütung festgelegt.
Änderungen nach Vertragsschluss bedürfen der gegenseitigen Zustimmung.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise.
Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt. Sofern der Auftragnehmer die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Die Vergütung kann sich aus einer Grundgebühr, einem Teilnehmerentgelt sowie gegebenenfalls vereinbarten Zusatzleistungen und Fahrtkosten zusammensetzen.
Nach Zustandekommen des Vertrages wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Grundgebühr fällig. Diese ist innerhalb von 14 Tagen nach der Buchungsbestätigung zu leisten.
Der Gesamtbetrag der vereinbarten Vergütung muss spätestens sieben Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn vollständig beim Auftragnehmer eingegangen sein. Eine bereits geleistete Anzahlung wird auf den Gesamtbetrag angerechnet.
Bei Buchungen, die weniger als sieben Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin erfolgen, ist der Gesamtbetrag spätestens am Kalendertag vor der Veranstaltung vollständig zu begleichen.
Geht die vollständige Zahlung nicht fristgerecht ein, ist der Auftragnehmer nach vorheriger angemessener Mahnung und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, die Durchführung der Veranstaltung zu verweigern. Eine Absage aufgrund ausbleibender Zahlung entbindet den Auftraggeber nicht automatisch von seinen vertraglichen Zahlungspflichten.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 5 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der vereinbarte Veranstaltungsort für die Durchführung der Quizshow geeignet und zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich ist.
Der Auftraggeber sorgt für die erforderlichen räumlichen und technischen Voraussetzungen, soweit diese nicht ausdrücklich vom Auftragnehmer übernommen werden.
Hierzu zählen insbesondere:
Ausreichende Stromversorgung
Geeignete Räumlichkeiten und Platzverhältnisse
Zugang zum Veranstaltungsort zum vereinbarten Zeitpunkt
Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer rechtzeitig über besondere örtliche Gegebenheiten, Einschränkungen oder sonstige Umstände, die für die Durchführung der Veranstaltung relevant sind.
Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der am Veranstaltungsort geltenden Hausordnung sowie für erforderliche Genehmigungen verantwortlich, soweit diese nicht ausdrücklich vom Auftragnehmer übernommen werden.
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Teilnehmer die Anweisungen des Auftragnehmers im Rahmen der Veranstaltung beachten.
§ 6 Änderungen und Zusatzleistungen
Änderungen des Veranstaltungstermins, des Veranstaltungsortes oder des vereinbarten Leistungsumfangs sind mit dem Auftragnehmer abzustimmen.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, nicht vereinbarte Zusatzleistungen zu erbringen.
Zusatzleistungen, die auf Wunsch des Auftraggebers erbracht werden, können gesondert berechnet werden. Voraussetzung ist eine vorherige Vereinbarung.
Bei wesentlichen Änderungen des ursprünglichen Auftrags können sich die vereinbarten Preise entsprechend ändern. Hierüber wird der Auftraggeber vor Durchführung der geänderten Leistung informiert.
§ 7 Rücktritt, Stornierung und Verschiebung durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber kann eine gebuchte Veranstaltung vor deren Durchführung absagen. Die Absage hat in Textform, insbesondere per E-Mail, zu erfolgen.
Bei einer Stornierung einer individuell zusammengestellten Quizshow weniger als 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin kann der Auftragnehmer 50 % der vereinbarten Grundgebühr als Ausgleich für bereits erbrachte Leistungen und entstandene Aufwendungen einbehalten beziehungsweise geltend machen.
Die vorgenannte Stornierungsregelung gilt vorbehaltlich der gesetzlichen Anforderungen an pauschalierte Schadensersatzansprüche. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren, tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten, soweit dieser gesetzlich geltend gemacht werden kann.
Bereits geleistete Zahlungen werden unter Berücksichtigung der berechtigten Ansprüche des Auftragnehmers erstattet.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den vereinbarten Veranstaltungstermin einmalig kostenfrei um maximal drei Monate zu verschieben. Die Verschiebung bedarf der vorherigen Abstimmung und ausdrücklichen Bestätigung durch beide Vertragsparteien in Textform.
Die gewünschte Terminverschiebung muss spätestens einen Kalendertag vor dem ursprünglich vereinbarten Veranstaltungstermin zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abgestimmt und bestätigt sein.
Die kostenfreie Verschiebung ist nur möglich, sofern der Auftragnehmer am gewünschten Ersatztermin verfügbar ist. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.
Ist der Auftragnehmer am gewünschten Ersatztermin nicht verfügbar und kommt kein anderer gemeinsamer Ersatztermin zustande, gilt dies als Stornierung durch den Auftraggeber. Die Regelungen dieses § 7 finden entsprechend Anwendung.
Eine weitere Verschiebung nach Inanspruchnahme der einmaligen kostenfreien Terminverschiebung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Hierdurch gegebenenfalls entstehende Mehrkosten werden vorab vereinbart.
§ 8 Absage oder Änderung durch den Auftragnehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
Krankheit oder unfallbedingter Verhinderung des Auftragnehmers
Höherer Gewalt
Unvorhersehbaren Umständen, die eine Durchführung unmöglich oder unzumutbar machen
Umständen, die eine sichere Durchführung der Veranstaltung verhindern
Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über eine notwendige Absage oder Verschiebung.
Im Falle einer endgültigen Absage durch den Auftragnehmer werden sämtliche vom Auftraggeber im Voraus geleisteten Zahlungen für die betreffende Veranstaltung vollständig zurückerstattet.
Zusätzlich erhält der Auftraggeber einen Gutschein in Höhe von 50 % der für die abgesagte Veranstaltung vereinbarten Grundgebühr für eine zukünftige Buchung beim Auftragnehmer. Der Gutschein ist nicht auszahlbar und kann nicht gegen Bargeld eingelöst werden.
Der Gutschein stellt eine freiwillige zusätzliche Leistung des Auftragnehmers dar. Gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt.
Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 9 Durchführung und technische Ausstattung
Der Auftragnehmer führt die Quizshow entsprechend der vereinbarten Leistungen durch.
Die technische Ausstattung wird, soweit vereinbart, vom Auftragnehmer bereitgestellt und bedient.
Trotz sorgfältiger Vorbereitung können technische Störungen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Der Auftragnehmer bemüht sich in einem solchen Fall um eine angemessene Lösung, um die Veranstaltung möglichst fortzusetzen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Ablauf oder einzelne Spielrunden anzupassen, sofern dies aufgrund technischer, organisatorischer oder sonstiger sachlicher Gründe erforderlich ist und der vereinbarte Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt.
Bei einer erheblichen Beeinträchtigung der Veranstaltung durch Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 10 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aufgrund ausdrücklich übernommener Garantien bleibt unberührt.
§ 11 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Die vom Auftragnehmer erstellten Quizfragen, Präsentationen, Spielkonzepte, Grafiken, Texte und sonstigen Materialien sind urheberrechtlich geschützt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Die Materialien werden dem Auftraggeber ausschließlich zur Durchführung der vereinbarten Veranstaltung zur Verfügung gestellt.
Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte oder anderweitige kommerzielle Nutzung der Materialien ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet.
Dies gilt insbesondere für die eigenständige Durchführung oder Nachahmung der Quizshow unter Verwendung der bereitgestellten Materialien.
Gesetzlich zulässige Nutzungen sowie Rechte Dritter bleiben unberührt.
§ 12 Foto- und Videoaufnahmen
Foto- und Videoaufnahmen während der Veranstaltung erfolgen nur unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Die Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen Personen erkennbar sind, erfolgt nur auf einer entsprechenden rechtlichen Grundlage, insbesondere mit der erforderlichen Einwilligung der betroffenen Personen.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Aufnahmen des Auftragnehmers oder seiner Materialien ohne dessen Zustimmung zu veröffentlichen oder kommerziell zu verwerten.
§ 13 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und gegebenenfalls der Teilnehmer ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers zu entnehmen.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass personenbezogene Daten von Teilnehmern nur dann an den Auftragnehmer übermittelt werden, wenn hierfür eine entsprechende rechtliche Grundlage besteht.
§ 14 Verbraucherrecht und Widerruf
Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten die gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nur, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und kein gesetzlicher Ausschluss greift.
Bei termingebundenen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kann das Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen sein.
Ob ein solcher Ausschluss im konkreten Fall Anwendung findet, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bleiben im Übrigen unberührt.
§ 15 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss gesetzlich zulässig ist.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz des Auftragnehmers Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Anbieter:
Das womöglich beste Quiz der Welt!
André Paus
Hohes Rott 32a, 46414, Rhede
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